Die Bauvoranfrage
Nachdem wir nach unserer Baudurchsprache die Unterlagen für unsere Bauvoranfrage erhalten hatten, haben wir die Bauvoranfrage eingereicht. Wir hatten uns auch extra erkundigt, wann die entsprechende Gemeinderatsitzung stattfinden sollte, an der wir dann auch als Zuschauer teilnahmen.Bange verfolgten wir dort die Diskussion über unseren Antrag, einen höheren Drempel als vorgeschrieben bauen zu dürfen.
Manche Ratsmitglieder stellten sich auf die Position, dass Bauen heuzutage sowieso schon teuer genug wäre und man den neuen Bürgern nicht noch Steine in den Weg legen sollte, wenn sie ihren Wohnraum auch mit größtmöglicher Effizienz nutzen wollen - sehr symphatisch :) Andere dagegen fanden es fast schon skandalös, dass man über Ausnahmeregelungen nachdenken würde, da das ja Beispielcharakter hätte für die übrigen 9 Grundstücke, die noch unbebaut seien.
Anmerkung: Die Häuser, die jetzt dort stehen und sich wohl nicht dem Bebauungsplan beugen mussten, sind total unterschiedlich in Größe, Höhe und Bauweise... aber die haben ja "Bestandsschutz".
Ergebnis: Die Mehrheit war dafür, unsere Bauvoranfrage wurde also durchgewunken :D
Zum Prozedere: Der Entscheid des Gemeinderates geht anschließend über das örtliche Bauamt zum Kreisbauamt, von welchem dann der offizielle Bescheid ausgestellt würde.
Da es zwischenzeitlich Mitte Dezember geworden war, rechneten wir frühstens Ende Januar mit dem Bescheid (Weihnachtszeit, Neujahr).
Der Bauantrag
Wir informierten Kern-Haus sofort über den positiven Ausgang der Gemeinderatssitzung und man wollte sich sofort daran setzen, den Bauantrag fertigzustellen.Diesen erhielten wir dann Mitte Dezember - und waren ziemlich irritiert. Nein, ich muss mich korrigieren, es liefen eine Vielzahl mehrerer Emotionen hintereinander ab: Irritiert, geschockt, zweifelnd, prüfend, stinksauer. 😡
Warum? Nunja, wir erhielten ein zusätzliches Anschreiben mit der Aussage (überspitzt): Hier euer Bauantrag und achja, oops, das Haus wird übrigens zu hoch, wir müssen das genehmigen lassen.
Ein Telefonat mit unserer Architektin und Verkäuferin machten es nicht besser. Dort wollte man uns erzählen, dass man ja erst, wenn der Vermesser da war, sehen kann, ob die Maße passen.
Bitte? Sorry, aber da kamen wir uns schon ein wenig vera... vor.
Der Vermesser war schon vor unserem Baudurchsprache-Termin auf dem Grundstück. Die Daten lagen also früh genug vor. Hätten wir das früher gewusst, hätte man das direkt in einer Bauvoranfrage bearbeiten lassen können.
Selbst wenn die Daten noch nicht vorgelegen hätten:
Es liegen Pläne des Grundstücks vor, auf welchem auch die Höhenlinien verzeichnet sind. Dort kann man sehen - wenn man sich damit natürlich beschäftigen würde - dass das Grundstück ein wenig abfällt. Da die Höhe eines Hauses standardmäßig vom tiefsten Punkt eines Grundstücks gemessen wird, könnte man doch auf die Idee kommen, dass man hier ein wenig draufschauen muss.
Ich engagiere einen Fachmann (Architekt), damit dieser seinen Job entsprechend macht - das Ergebnis hatte für mich nichts mit "Fachmann" zu tun.
Wir haben wieder beim Amt gefragt, wie das Ganze nun laufen müsse. Dort kam die Aussage, dass dies genau wie die Bauvoranfrage auch, über den Gemeinderat genehmigt werden müsse.
ABER: Man darf nur entweder eine Bauvoranfrage einreichen ODER einen Bauantrag. Beides zusammen kann nicht parallel laufen. Entweder müssten wir also die schon positiv entschiedene Anfrage zurückziehen oder warten, bis der Bescheid dafür eingetroffen sei.
Wir waren wirklich massiv angep... und total sauer. Das war für uns ein grober Planungsfehler und Schlamperei der Architektin, weil sie sich im Vorfeld nicht mit unserem Projekt beschäftigt hatte.
Damit würden wir mindestens 3 Monate Zeit verlieren -warten auf den Bescheid, neue Anfrage einreichen, warten bis Gemeinderat tagt, im positiven Fall wieder auf den Bescheid warten...
Und im negativen Fall? Tja, wieder zurück ans Reißbrett.
Und um den negativen Fall machten wir uns richtig Sorgen, da wir die Diskussionen im Rat noch im Ohr hatten. Die größten Zweifler wurden mit dem Argument "mundtot" gemacht, dass ja alle anderen Parameter - insbesondere die Höhe - eingehalten würden.
Und dazu kommt eine Aussage von der Dame vom Bauamt so nach dem Motto "Sie wissen schon, dass ein Architekt verpflichtet ist, eine abnahmefähige Planung abzugeben?".
Danke, wir waren bedient.
Was konnten wir tun? Jetzt vor Weihnachten und "zwischen den Jahren" waren uns sowieso die Hände gebunden. Wir entschieden, einen Termin bei der Geschäftsführerin der Kern-Haus Niederlassung anzufragen, um direkt Anfang Januar unser Problem addressieren zu können.
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